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23.11.2013 Verkehrssicherheit im Bereich der Bushaltestellen

OrtseingangDie DoGeWa ist im Frühjahr 2012 von besorgten Mitbürgern auf die Situation an den Bushaltestellen in Waldbauer angesprochen worden. Die Besorgnis galt in erster Linie den dort ein- und aussteigenden Schulkindern und den Menschen mit Behinderung die in der Homborner Werkstatt beschäftigt sind. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Pkws seien bei der Ortsdurchfahrt und speziell an den Bushaltestellen teilweise erschreckend. Auch der LKW-Verkehr, der bei der Durchfahrt mitunter die Rand- und Mittelstreifen berührt, sei beunruhigend.
Die DoGeWa hat daraufhin im Mai 2012 eine Anfrage an "Straßen NRW" gestellt und vorgeschlagen im Bereich der Haltestellen einen Fußgängerüberweg einzurichten. Nach Prüfung der Lage durch Vertreter des Landesbetriebs Straßenbau NRW und der Stadt Breckerfeld während eines Ortstermins wurde uns mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. Zusätzlich wurde festgestellt, dass es sich bei der Örtlichkeit um einen unfallunauffälligen Bereich handelt.
Nach Rücksprache mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Straßenverkehrsamt) sollte Anschließend eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden um zu prüfen ob ggf. andere verkehrsregelnde Maßnahmen geboten sein könnten. Leider ist uns das Ergebnis dieser Messung bis heute nicht mitgeteilt worden. Alternative Vorschläge der DoGeWa zur Verbesserung der Sicherheit wie die Installation einer Warnleuchte, oder einer Infotafel mit Anzeige der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit wurden als nicht notwendig oder nicht zulässig erachtet und abgewiesen.
In einem weitern Schritt haben wir uns an die Stadt Breckerfeld gewendet und dort unser Anliegen schriftlich vorgetragen und um Unterstützung in dieser Sache gebeten. Die Stadt Breckerfeld hat daraufhin umgehend einen Ortstermin mit der DoGeWa und Vertretern von Straßen NRW, der VER, des EN-Kreises und der Polizei abgestimmt. Bei diesem Termin wurden erneut die Fakten durch alle Teilnehmer beleuchtet und nochmals alle Alternativen und Möglichkeiten besprochen. Das Ergebnis und die Bewertung der Situation bleibt jedoch unverändert:

  • Blinklichter / Warnleuchten oder Geschwindigkeitsanzeigetafel sind für diese Zwecke rechtlich nicht vorgesehen und sind somit unzulässig.
  • Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs würde erhebliche bauliche Veränderungen voraussetzten und diese sind allein schon aus Kostengründen nicht darstellbar.
  • Eine so genannte Querungshilfe ist bereits vorhanden und vollkommen ausreichend.
  • Es handelt sich um einen "unfallunauffälligen Bereich".
  • Das Halten der Busse mit eingeschaltetem Warnblinklicht ist nicht notwendig.
  • Die bauliche Situation unserer Orts Ein- bzw. Durchfahrt ist hervorragend.

Durch die Fahrbahnverengung und die langgezogene Mittelinsel, sowie die vorhandenen Bushaltebuchten ist die Durchfahrt wesentlich besser gestaltet als in anderen Orten. Diese Kernaussagen zeigen wie die Situation von den oben genannten Stellen beurteilt wird. Verändert sich die Verkehrs- oder Sicherheitssituation, z.B durch steigende Unfallzahlen oder auch durch Änderungen in der aktuellen Gesetzgebung, sollte das Thema erneut aufgegriffen werden. Aus heutiger Sicht allerdings werden weitere Schritte zu diesem Thema keinen Erfolg bringen.